Förderprogramme und Finanzierungen
Ob Fördermittel von der KfW-Bank oder kommunale Programme wie …
Ob Fördermittel von der KfW-Bank oder kommunale Programme wie …
Weil Fliesenbelag und Untergrund jeweils anders auf Temperaturschwankungen reagieren, entstehen Reibungen. Ohne Entkopplung führt das häufig zu Verschiebungen und Spannungen in der Klebeschicht der Fliesen. Die Folge: Fliesen brechen in der Mitte durch, es entstehen Sprünge und Risse, in die Wasser eindringen kann. Eine Entkopplungsschicht minimiert diese Risiken, da keine feste Verbindung mehr zwischen Oberbelag und Untergrund besteht. Das gilt umso mehr, wenn die Entkopplungsbahnen und -matten eine spezielle Schicht von Quarzsand enthalten, mit denen der Baustoffspezialist Oxiegen aus dem ostwestfälischen Bad Lippspringe seit Jahren die technische Führungsrolle rund ums Entkoppeln einnimmt. Moderne Entkopplungsprodukte wie die von Oxiegen kombinieren zudem die Basisfunktion des Entkoppelns mit dem Zusatznutzen zuverlässiger Abdichtung und hörbar wirksamer Trittschalldämmung.
Entkopplungsbahnen und -platten bewirken aber noch mehr: Sie sind echte Multinutzen-Talente. So tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die Belegung von jungem Estrich-Untergrund statt nach herkömmlichen 28 Tagen Trocknungszeit bereits nach 2 Tagen starten kann. Bauherren, Planer, Architekten und Bauleiter müssen sich vor diesem Hintergrund fragen lassen, warum sie noch viel zu oft auf den Tempomacher Entkopplung verzichten, zumal das Argument maßgeblicher Zeiteinsparung auch Zementestriche betrifft. Sie können durch sachgerechte Entkopplung bereits ab Begehbarkeit mit Fliesen oder Platten belegt werden. Gleiches trifft auf Anhydrite-Estriche zu. Hier können Fliesenleger dank Entkopplung bereits ab 3% Restfeuchte zu Werke gehen, während üblicherweise gewartet werden muss, bis die Feuchte auf 0,3% gesunken ist. Das alles kostet Zeit und Geld. Beides lässt sich durch Entkopplung spürbar einsparen.
Weitere Informationen unter www.oxiegen.de
Text: as/bpr, Foto: Deutsche Fliese/Agrob Buchtal/bpr
Bislang sind die vorgesehenen Maßnahmen noch gar nicht gültig, sondern erst einmal Vorschläge seitens der Bundesregierung. Diese müssen zum Teil noch erforderliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist also denkbar, dass noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden. Sorgen um den Betrieb von bestehenden Ölheizungen muss sich niemand machen: Diese können über das Jahr 2026 hinaus betrieben werden.
Auch künftig dürfen neue Ölheizungen eingebaut werden. Bis Ende 2025 können Hausbesitzer ihre alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich in den meisten Fällen, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf um bis zu 30 Prozent reduziert. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie als Hybridheizungen erneuerbare Energien wie zum Beispiel Solaranlagen mit einbinden.
Für Hauseigentümer besteht also derzeit kein Handlungsdruck. Wer aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant hat, kann diese wie vorgesehen umsetzen. Bis Ende des Jahres lässt sich außerdem über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Fördersumme sichern. Dafür müssen die Fördergelder allerdings beantragt werden, bevor die geplante Heizungsmodernisierung beginnt. Im Internet finden sich dazu unter www.besser-fluessig-bleiben.de weitere Informationen.
Hier ist allerdings etwas Eile geboten, denn die staatliche Förderung für den Einbau eines Öl-Brennwertgerätes wird es wohl nur noch bis zum Ende dieses Jahres geben. Über die KfW-Bank gibt es Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent – ab dem kommenden Jahr fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen voraussichtlich weg. Nicht betroffen davon sind nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern.
Das Einbinden erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen des Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Diese Einbindung lässt sich auch in einem zweiten Schritt unabhängig von der Heizungsmodernisierung vornehmen. Rat geben hierzu SHK-Fachbetriebe. Ab 2026 müssen neu eingebaute Ölheizungen voraussichtlich erneuerbare Energien verpflichtend einbinden.
Ölheizungen sind weiterhin zukunftsfähig. Eine aktuelle Studie des ITG Dresden zeigt, wie die Klimaziele im ölbeheizten Gebäudebestand erreicht werden können. Neben Effizienzsteigerung und Hybridisierung tragen dazu künftig erneuerbare flüssige Energieträger als weitere Option bei. Was in der Diskussion übrigens gern unterschlagen wird: Die Treibhausgasminderung bei ölbeheizten Gebäuden beträgt seit 1990 beachtliche 45 Prozent, während der gesamte Gebäudesektor im gleichen Zeitraum lediglich eine Emissionsminderung von 38 Prozent erzielt hat.
Weitere Informationen unter www.zukunftsheizen.de
Text: as/IWO, Bild: IWO
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