Schlussrechnung
Schlussrechnung – sie folgt auf die Abnahme
Die Schlussrechnung listet alle noch offenen Kosten auf.
Mit der Schlussrechnung rechnet der Auftragnehmer alle noch offenen Kosten ab. Die Schlussrechnung kann erst nach Abnahme gestellt werden. Sie muss prüffähig sein, das heißt, die Schlussrechnung muss Mengen und Einheitspreise enthalten.